
Projektaufrufe in den LEADER-Regionen
Zum Start der neuen EU-Förderperiode ab 01. Juli 2023 finden in den Brandenburger LEADER-Regionen Projektaufrufe statt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht. (Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
LAG Barnim
Der Vorstand der LAG Barnim hat die 1. Bewerbungsrunde für geplante LEADER-Maßnahmen in der neuen Förderperiode eröffnet.
Bis zum Stichtag 22.09.2023 sind alle Vorhaben bei der LAG einzureichen, die von den Vorhabenträgern in der Zeit vom 10.10.2023 bis 10.03.2024 beim LELF in Prenzlau beantragt werden müssen. Als Budget für diesen Zeitraum wurden 2.500.000 € festgelegt.
Für Rückfragen stehen Frau Schubert und Herr Jeran vom Regionalmanagement der LAG Barnim zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zur Website der LAG Barnim für weitere Informationen.
LAG Elbe Elster
Die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster (LAG) hat die erste Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung in der EU-Förderperiode 2023-2027 gestartet. Reichen Sie dazu die Projektbewerbung bis 30. September 2023 ein. Unterstützt werden Vorhaben von kleineren Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen und Vereinen. Die mit den Projekten geplanten Investitionen oder Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region Elbe-Elster befördern.
Die LAG Elbe-Elster wurde im Dezember 2022 wiederum als Fördergebiet im LEADER-Programm des Landes Brandenburg für die neue EU-Förderperiode 2023 bis 2027 bestätigt. Damit fließen Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung in unsere Region. In der aktuellen Auswahlrunde stehen hierfür 3,0 Millionen Euro zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zur Website für weitere Informationen.
LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V.
Im Auftrag des Vorstandes des Fördervereins LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. startete am 03. Juli 2023 der erste Projektaufruf der neuen Förderperiode - dafür steht diesmal ein Budget von 2 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Vorrangig sollen damit zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert werden. Der Aufruf richtet sich an Maßnahmenträger mit einem maximalen Fördermittelbedarf bis zu 400.000 Euro.
Frist für das Einreichen der Projektvorschläge bei der LAG Energieregion im Lausitzer Seenland e.V. ist der 29.09.2023. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
LAG Fläming-Havel e.V.
Ab sofort startet das erste Projektauswahlverfahren zur Beantragung von Fördermittel aus dem LEADER-Programm. Bis zum 7. Oktober 2023 können die ausgefüllten Projektblätter bei der Lokalen Aktionsgruppe Fläming-Havel eingereicht werden. Das Budget für das erste Projektauswahlverfahren beträgt 4 Mio. Euro EU-Mittel. Alle Projekte müssen ein mit dem Land Brandenburg abgestimmtes Projektauswahlverfahren durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass jeweils die Projekte mit dem höchsten Mehrwert in den Genuss einer Förderung kommen. Neu in dieser Förderperiode ist, dass genehmigungspflichtige Vorhaben nur noch durch die LAG Fläming-Havel formell bewertet werden können, wenn spätestens zur Bildung der Rangfolge der Nachweis der Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) vorliegt!
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LAG Havelland e.V.
Diese Woche hat der Vorstand beschlossen: 2,5 Mio. EUR ELER-Mittel stehen für den 1. Ordnungstermin der neuen Förderperiode 2023-2027 bereit, um spannende Projekte im Havelland zu ermöglichen. Bis zum 18.09.2023 haben Projektträger*innen Zeit, den ausgefüllten Projektbogen beim Regionalmanagement der LAG Havelland unter info@lag-havelland.de einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
LAG Märkische Seen e.V.
Ab sofort startet in der LAG Märkische Seen das erste Projektauswahlverfahren zur Beantragung von Fördermitteln aus LEADER. Dazu wird für den ersten Projektpool um die Einreichung vollständig ausgefüllter Maßnahmebeschreibungen bis zum 29. September gebeten.
Nachdem die LEADER-Region Märkische Seen am 9. Dezember 2022 von Minister Axel Vogel für die Förderperiode 2023 - 2027 als Fördergebiet anerkannt wurde, können mit Veröffentlichung der Richtlinie am 1. Juli 2023 wieder Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Umsetzung in der ländlichen Entwicklung eingesetzt werden. Dafür stehen in diesem Zeitraum 10,4 Mio. € zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
LAG Obere Havel e.V.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.V. hat am 14.09.2023 die erste Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung in dieser EU-Förderperiode (2023-2027) gestartet. In dieser Auswahlrunde stehen für die Region Obere Havel 2,8 Mio. EUR zur Verfügung. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen. Die geplanten Projekte sollen den ländlichen Raum stärken und die ländliche Entwicklung der Region voranbringen. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den vorgegebenen Kriterien trifft die LAG in der Mitgliederversammlung im Dezember 2023.
Hier gelangen Sie zur der Website der LAG.
LAG Oderland e.V.
Vom 02.07.2023 bis 14.07.2023 können Maßnahmenbeschreibungen zur LEADER-Förderung eingereicht werden. Der erste Aufruf in der neuen Förderperiode ist mit einem Finanzvolumen in Höhe 10 Mio € ELER Mitteln ausgestattet. Ab 02.07.2023 bis zum 14.07.2023 können Projekte aus allen 6 Handlungsfeldern der neuen RES Oderland 2013-2017 mit der vorgegebenen Maßnahmenbeschreibung digital eingereicht werden.
Das Projektauswahlverfahren wird am 29.08.2023 stattfinden. Die eingereichten Projektbeschreibungen werden nach den Projektauswahlkriterien der neuen RES bewertet. Wird die Mindestpunkzahl erreicht und das Projekt liegt innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets, kann die LAG ein positives Votum zur Förderung ausstellen.
Für baugenehmigungspflichtige Maßnahmen müssen zum Projektauswahlverfahren gültige Baugenehmigungen vorliegen. Wenn eine solche nicht vorliegt, scheidet das Projekt im Auswahlverfahren aus. Des Weiteren sind die angeführten Erklärungen in der Maßnahmenbeschreibung abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der LAG.
LAG Rund um die Flaeming-Skate
Ab 01.07.2023 startet die neue Förderperiode im Bereich LEADER offiziell. Dann wird die LEADER-Förderrichtlinie vom Ministerium (MLUK) veröffentlicht und wir können projektspezifisch beraten. Schon jetzt sind alle aufgerufen, Projekte - gemäß unserer gemeinsam festgelegten Entwicklungs- und Förderschwerpunkte - vorzubereiten und Baugenehmigungen oder ähnliches einzuholen.
Bis Ende 2027 stehen der LAG „RUND um die Flaeming-Skate“ e.V. 14,8 Mio. EUR für die Projektförderung zur Verfügung.
Erster Stichtag in der neuen Förderperiode 2023-2027 ist der: 15.09.2023 // Es stehen 5 Mio. EUR aus dem Gesamtbudget zur Verfügung
Weitere Informationen finden Sie hier.
LAG Spreewaldverein e.V.
Die LAG Spreewaldverein e.V. gibt zum 13.07.2023 den Start der ersten Auswahlrunde für die LEADER*-Förderung im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 bekannt. Neben der persönlichen Beratung findet für Interessierte am 10. August um 18:00 Uhr eine „Online-Infoveranstaltung zur LEADER Förderung“ statt. Anmeldungen sind bitte per E-Mail an info@spreewaldverein.de zu senden. Danach werden die entsprechenden Zugangsdaten verschickt.
Für das 1. Projektauswahlverfahren stehen 3 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Klein- und Kleinstunternehmen, Kirchen und Kommunen aus der LEADER-Region Spreewald PLUS können Projektmittel beantragen. Bis zum 20. Oktober 2023 können konkrete Vorhaben unter Verwendung des Projektsteckbriefes per E-Mail oder Post beim Spreewaldverein e.V. eingereicht werden. Die Projektbeschreibung bildet die Basis für die Projektbewertung. Sie sollte aussagekräftig und bewertbar sein und sich an den Bewertungskriterien orientieren. Generell sind Erläuterungen zur Wirkung des Projektes im ländlichen Raum wichtig! Fotos und weitere Unterlagen können beigefügt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
LAG Storchenland Prignitz e.V.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Storchland Prignitz ruft zum ersten Projektauswahlverfahren für eine LEADER-Förderung im Jahr 2023 auf. Bis zum 06.10.2023 (Posteingang) können die ausgefüllten und unterschriebenen Projektblätter mit den notwendigen Anlagen digital oder in Papierform in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Einreichung Ihres Vorhabens Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Für den 1. Ordnungstermin 2023 steht ein Budget in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Projektauswahl findet in der Beiratssitzung am 06.11.2023 statt. Die Regionalmanagerinnen stehen als Ansprechpartnerinnen zur Weiterentwicklung Ihrer Projektideen zur Verfügung, beraten Sie jederzeit zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und zu den weiteren Schritten. Hier finden Sie weitere Informationen und Dokumente zum Projektauswahlverfahren.
LAG Uckermark e.V.
Die Lokale Aktionsgruppe Uckermark e.V. hat am 30. August in ihrer Mitgliederversammlung beschlossen, ein Budget in Höhe von 2,5 Mio. EUR für diesen ersten Wettbewerb zur Verfügung zu stellen. Stichtag für die Einreichung von Projektideen ist der 9. November 2023. In einem zweitstufigen Verfahren können sich nun Interessenten, die die Umsetzung einer Idee in folgenden Bereichen planen, um eine Förderung bewerben: Lebensqualität und Teilhabe, Regionale Produkte und Wertschöpfung, Nachhaltiger Tourismus. Die Vorhaben mit dem höchsten Mehrwert für die Uckermark – entsprechend den Zielen der aktuellen regionalen Entwicklungsstrategie (RES) – werden im einem ersten Schritt ausgewählt, um dann im 2. Schritt formell den offiziellen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde entsprechend der LEADER-Richtlinie zu stellen. Wichtige Kriterien sind u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen, Lösung von Herausforderungen in der Daseinsvorsorge oder auch die Erhöhung der Wertschöpfung in der Uckermark (regionale Kreisläufe). Alle Vorhaben werden nach einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet. Der genaue Ablauf und die Erfordernisse sind dem Aufruf zu entnehmen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.